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Maskenpflicht im ÖPNV

Seit dem 27.04.2020 besteht durch die Entscheidung der Landesregierung die Pflicht, bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine Maske zu tragen. Bitte halten Sie hierfür eine Alltagsmaske, einen Schal oder ein Tuch bereit, welches Sie sich über Mund und Nase ziehen können. Alternativ können Sie beim Fahrer eine waschbare Stoffmaske – genäht von der Lebenshilfe in Waren – käuflich erwerben.

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